Remoto

Endnutzer-Lizenzvereinbarung von Remoto

Dies ist eine unverbindliche Übersetzung zur besseren Verständlichkeit. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die englische Fassung; bei Abweichungen gilt diese.

Stand: 2026.

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen („Sie“ oder „Lizenznehmer“) und dem Urheber von Remoto („Lizenzgeber“) geschlossen und regelt Ihre Nutzung der Remoto-Software einschließlich der Komponenten Service, Agent, Tray und Host für Windows und Linux (zusammen die „Software“).

Indem Sie auf „Ich stimme zu“ klicken und die Software installieren, erklären Sie sich mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie nicht einverstanden sind, installieren oder nutzen Sie die Software nicht.

1. Was die Nutzung kostet, und dass dies kein Open Source ist

Die private Nutzung der Software im Sinne von Ziffer 2 ist unentgeltlich und bleibt es. Die interne geschäftliche Nutzung ist derzeit ebenfalls unentgeltlich. Es wird kein Entgelt eingehoben, und es besteht keine Möglichkeit zu bezahlen.

Der Lizenzgeber kann für die interne geschäftliche Nutzung künftig ein Entgelt einführen. Geschieht dies, wird es vorab angekündigt und gilt nicht rückwirkend: Eine Nutzung vor der Ankündigung wird nicht nachträglich in Rechnung gestellt, und eine bereits installierte Fassung der Software darf weiterhin zu den bei ihrer Installation geltenden Bedingungen genutzt werden. Für die private Nutzung wird niemals ein Entgelt verlangt.

Diese Vereinbarung räumt Ihnen keinerlei Rechte am Quellcode ein. Der Quellcode sowie das gesamte zugehörige Design, die Architektur und die Dokumentation bleiben ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers und sind urheberrechtlich und durch weitere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Weder eine Bestimmung dieser Vereinbarung noch der Umstand, dass die kompilierte Software unentgeltlich überlassen wird, ist als Open-Source-Lizenz, als Eigentumsübertragung oder als Einräumung irgendeines Rechts am Quellcode über das hier ausdrücklich Geregelte hinaus auszulegen.

2. Lizenzeinräumung

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung räumt Ihnen der Lizenzgeber ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die kompilierte Software in Binärform auf Geräten zu installieren und zu nutzen, die Sie besitzen oder kontrollieren, unentgeltlich nach Maßgabe von Ziffer 1. Der Umfang richtet sich nach dem Zweck:

Private Nutzung. Viewer und QuickSupport: die Verbindung zu einem Rechner, dessen ID und Passwort Ihnen genannt werden, sowie die Möglichkeit, sich am eigenen Rechner helfen zu lassen, ohne etwas zu installieren.

Interne geschäftliche Nutzung. Alles Vorstehende und zusätzlich der installierte Host mit dauerhafter Geräte-ID samt der daran gebundenen Funktionen — Geräteübersicht, Gruppen, Easy Access und Prüfprotokoll.

3. Beschränkungen

Sie dürfen weder selbst noch durch Dritte:

  1. die Software kopieren, verändern, übersetzen oder Bearbeitungen davon erstellen, abgesehen von den üblichen Kopien, die beim bestimmungsgemäßen Installieren und Ausführen entstehen;
  2. die Software zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode zu erlangen, außer soweit zwingendes Recht diese Beschränkung ungeachtet dieser Regelung ausdrücklich untersagt;
  3. die Software weitergeben, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verkaufen oder Dritten anderweitig als eigenständiges Produkt zugänglich machen; ausgenommen ist die Weitergabe eines unveränderten Installers, den Sie über den Vertriebsweg des Lizenzgebers selbst erhalten haben;
  4. Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Schutzrechtshinweise in der Software entfernen oder verändern;
  5. die Software dazu verwenden, sich unbefugten Zugang zu einem Computersystem zu verschaffen, oder in einer Weise, die gegen geltendes Recht verstößt.

4. Fernzugriff setzt Einwilligung voraus

Die Software ist ein Werkzeug für Fernwartung und Fernzugriff. Sie sind allein dafür verantwortlich, vor einem Zugriff auf ein Gerät, das Ihnen nicht gehört, jede gesetzlich erforderliche Einwilligung einzuholen und dabei sämtliche geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Der Lizenzgeber ist nicht Beteiligter eines solchen Zugriffs und trägt keine Verantwortung dafür, wie Sie die Software zum Zugriff auf ein bestimmtes Gerät einsetzen.

5. Keine Gewährleistung

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE OHNE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER RECHTSINHABERSCHAFT UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DER LIZENZGEBER GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE SOFTWARE UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER SICHER LÄUFT.

6. Haftungsbeschränkung

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET DER LIZENZGEBER IN KEINEM FALL FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ ODER FÜR DEN VERLUST VON DATEN, GEWINNEN ODER GESCHÄFTSCHANCEN, DIE AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS AUS DIESER VEREINBARUNG ÜBERSTEIGT NICHT DEN BETRAG, DEN SIE FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLT HABEN, UND DER NACH ÜBEREINSTIMMUNG DER PARTEIEN NULL BETRÄGT.

Eine Haftung nach zwingendem Recht — insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz — bleibt unberührt.

7. Beendigung

Diese Vereinbarung gilt bis zu ihrer Beendigung. Sie endet automatisch und ohne Vorankündigung, wenn Sie gegen eine ihrer Bestimmungen verstoßen. Mit Beendigung müssen Sie die Nutzung der Software einstellen und sie von jedem Gerät entfernen, auf dem sie installiert ist.

8. Änderungen

Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung oder die Software von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach einer Aktualisierung dieser Vereinbarung gilt als Annahme der geänderten Bedingungen.

9. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber über die Software dar und ersetzt alle früheren Absprachen zu ihrem Gegenstand.

Zurück zu Remoto